Resultate der 105. ABZ-Generalversammlung
Wieder musste die ABZ ihre Generalversammlung schriftlich durchführen. Die Mitglieder stimmen dem Ersatzneubau Leimbach und einem Landabtausch mit der Stadt Zürich mit grosser Mehrheit zu.
Auch dieses Jahr konnten sich die Genossenschafterinnen und Genossenschafter der ABZ leider nicht zur Generalversammlung (GV) treffen. Sie haben schriftlich abgestimmt, gestützt auf die Covid-19-Verordnung 3 des Bundes.
Die eingegangenen Stimmen hat die Firma Nimbus ausgezählt. Das Ergebnis wurde der Revisionsstelle OBT und dem ABZ-Vorstand am 22. Juni bekannt gegeben. Eingegangen sind 1589 Stimmunterlagen, was zu einer Stimmbeteiligung von 18 Prozent führt.
Die wichtigsten Resultate
- Die GV nimmt Jahresbericht und Jahresrechnung ab, bestätigt die Revisionsstelle und erteilt den Verwaltungsorganen mit grossem Mehr die Décharge.
- Das Projekt für den Ersatzneubau der ABZ-Siedlung Leimbach sowie der damit verbundene Planungs- und Baukredit werden mit grossem Mehr genehmigt.
- Der geplante Landabtausch mit der Stadt Zürich im Gebiet Herrlig in Altstetten wird mit 97 Prozent Ja-Stimmen genehmigt, damit wurde das notwendige ¾-Mehr deutlich übertroffen.
- Die Revision des Reglements zum ABZ-Solidaritätsfonds wird mit grossem Mehr angenommen. Damit können künftig auch Bewohner/innen ohne ABZ-Mitgliedschaft an der Vergabekonferenz über die Verwendung der Gelder abstimmen.
ABZ-Mitglieder und Bewohner/innen können das vollständige Protokoll auf WINK einsehen (Infos/Dokumente/Protokolle). Die nächste Generalversammlung der ABZ findet statt am 21. Juni 2022.