«Der sorgsame Umgang mit Wohnraum ist bedeutsam»
Der ABZ-Vorstand hat das Vermietungsreglement überarbeitet. Maria Kolpondinos, Leiterin Mitglieder und Wohnen, erklärt, warum die Anpassungen wichtig sind.
Die ABZ hat ihr Vermietungsreglement überarbeitet. Was sind die Gründe dafür?
In den Statuten, im Leitbild und in unserer Strategie 105+ haben wir uns dazu verpflichtet, sorgsam mit der Ressource Wohnraum umzugehen. Die Überarbeitung unseres Vermietungsreglements ist ein wichtiges Instrument, um dieses Ziel zu erreichen. Ökologische Überlegungen spielen dabei eine zentrale Rolle: Wer weniger Quadratmeter zum Wohnen braucht, verringert seinen ökologischen Fussabdruck. Zudem können wir so den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen und den Gedanken der Solidarität pflegen. Denn: Wohnraum ist ein knappes Gut – auch innerhalb der ABZ warten viele Familien auf eine grössere Wohnung.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
Der Kern der Anpassungen sind die neuen Belegungsbestimmungen: Für neue Mietverträge – auch nach einem internen Wohnungswechsel – gilt neu die Mindestbelegung –1 während des ganzen Mietverhältnisses: Eine dreiköpfige Familie kann in einer 4,5-Zimmer-Wohnung wohnen. Wenn das Kind eines Tages auszieht, ist die Mindestbelegung jedoch nicht mehr erfüllt. Die Eltern können sich für einen Wechsel in eine 3,5-Zimmer-Wohnung mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzen. Das Ziel ist, bis 2040 die Mindestbelegung von –1 während des gesamten Mietverhältnisses über die gesamte ABZ hinweg umzusetzen. Für besonders grossflächige Wohnungen – also die grössten 25 Prozent des jeweiligen Wohnungstyps – gilt die Mindestbelegung von -1 während des ganzen Mietverhältnisses bereits ab 2030. Damit stellen wir sicher, dass besonders grosse grossflächige Wohnungen möglichst bald mehr Menschen zugutekommen.
Was gilt es bei der Umsetzung zu beachten?
Bei der Umsetzung achten wir auf eine gute Sozialverträglichkeit. Für besondere Lebensumstände etwa – wie ein Todesfall oder eine Scheidung – gibt es Karenzfristen. Das bedeutet, dass mehr Zeit für die Veränderung der Wohnsituation zur Verfügung steht. Auch von über 80-jährigen Menschen wirdin der Regel kein Umzug verlangt, auch wenn diese die Mindestbelegung nicht mehr erfüllen.
Wurde sonst noch etwas angepasst?
Wir haben sprachliche Anpassungen vorgenommen und inhaltliche Doppelspurigkeit behoben. Die neuen Vermietungskriterien sind klarer geregelt und besser nachvollziehbar. Und wir haben die Fristen neu definiert, beispielsweise für den Zugang zur Warteliste oder zum Erlangen einer ABZ-Mitgliedschaft.
Ausführliche Informationen erhalten Sie im Vermietungsreglement.
Wer weniger Quadratmeter zum Wohnen braucht, verringert seinen ökologischen Fussabdruck. Zudem können wir mit dem neuen Vermietungsreglement den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen und den Gedanken der Solidarität pflegen.
Maria Kolpondinos, Leiterin Mitglieder und Wohnen