Statutenänderung: Der erste Schritt ist geglückt
Der Infoanlass zur Statutenänderung stiess auf Interesse. Nun ist der Weg geebnet, um unsere Statuten in die Zukunft zu führen.
Die Reihen des Theatersaals im Zollhaus waren gut gefüllt, als ABZ-Präsidentin Nathanea Elte am 24. Januar 2023 ans Rednerpult trat und die anwesenden Mitglieder und -Bewohner:innen zum Infoanlass Statutenänderung begrüsste.
Nathanea Elte, Susanne Heule, ABZ-Vizepräsidentin, und Christine Plüer, ABZ-Vorstandsmitglied, führten durch den Abend und erläuterten die vorgesehenen Änderungen. Die Statuten, letztes Mal vor zehn Jahren angepasst, legen die Regeln fest, nach welchen die ABZ arbeiten und funktionieren soll. Dementsprechend wichtig sind sie für unsere Genossenschaft. Neben gesellschaftspolitischen Aktualisierungen wie die Einführung gendergerechter Sprache oder die Gleichstellung unverheirateter Paare, stand die Ablösung der Vertrauensleuteversammlung (VLV) durch den ABZ-Dialog im Zentrum. Durch die statutarische Verankerung des ABZ-Dialogs würde der Austausch mit Mitgliedern und Bewohnenden flexibler und wandelbarer gestaltet und diese können bei der Themensetzung mitbestimmen.
Erfolgreicher Pilot
2022 hatten wir den ABZ-Dialog als Pilot durchgeführt. Der Anlass stiess auf positives Echo. So sieht Nathanea Elte gute Chancen, dass die Generalversammlung diese neue Form der Mitwirkung in den Statuten verankern wird: «Durch den ABZ-Dialog stärken wir die Mitwirkung. Entsprechend ist es für den Vorstand schön zu sehen, dass der ABZ-Dialog gut angekommen ist.»
Wichtige Inputs der Bewohnenden
Die Bewohnenden hatten sich eingehend mit den Statuten auseinandergesetzt und stellten viele konkrete Fragen. Für Mitglieder und Bewohnende stehen nebst den beiden Hauptthemen auch viele Fragen rund ums Wohnen und die Mitwirkung im Allgemeinen im Vordergrund.
Wie geht es weiter?
Der Vorstand wird die eingegangenen Voten prüfen und, wo nötig, Anpassungen vornehmen. Eng begleiten wird diesen Prozess Ruedi Schoch, der als Rechtsanwalt der ABZ zur Seite steht. Nach der Vorprüfung der Statuten durch das Handelsregisteramt kommt die Statutenänderung an die VLV. Im Sommer stimmt die GV darüber ab.