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5. Juni 2024 Cynthia Grasso

Service für unsere Mitglieder: Ombudsstelle für Vermietungsfragen

Seit dem 1. Juli 2024 arbeitet die ABZ mit der Ombudsstelle Temis zusammen. Es handelt sich hierbei um eine zweijährige Testphase. Wichtig dabei ist: Temis kümmert sich ausschliesslich um Fragen zum Vermietungsreglement. Für alle weiteren Fragen steht die ABZ zur Verfügung.

Die Idee einer Ombudsstelle wurde am ABZ-Dialog 2022 das erste Mal diskutiert. Die Themengeber:innen verfolgten ihr Thema weiter und besprachen dieses mit Vorstand und Geschäftsstelle. Daraufhin trafen diese die notwendigen Abklärungen für eine entsprechende Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Stelle. Im Frühjahr 2024 fiel der Entscheid, eine Testphase für eine Ombudsstelle bei Vermietungsfragen zu starten.

Was ist die Ombudsstelle Temis und wie funktioniert sie?

Temis ist eine unabhängige Konfliktberatungs- und Vertrauensstelle für KMU, Organisationen und Menschen, die in Institutionen wohnen. Wenn Konflikte intern nicht mehr lösbar sind, berät Temis Mieter:innen neutral. Temis funktioniert allparteilich und nimmt von der ABZ keine Weisungen entgegen.

Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden?

Sämtliche ABZ-Mitglieder können sich an die Ombudsstelle wenden. Der Service ist für unsere Mitglieder kostenlos.

In welchen Fällen kann ich mich an die Ombudsstelle wenden?

Der Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle beschränkt sich auf die Anwendung des Vermietungsreglements. Bei Vermietungsfragen im Zusammenhang mit Wohnraum wie zum Beispiel Streitfällen rund um Wohnungsvergaben oder bei der Auslegung der Belegungsbestimmungen kann die Ombudsstelle als unabhängige Beratungsstelle und als Vermittlerin hinzugezogen werden.

Für welche Fälle ist die Ombudsstelle nicht zuständig?

Für Anfragen und Beschwerden, die ein hängiges Rechtsverfahren betreffen. Auch liegen Vermietungsfragen bei Nebenobjekten und Gewerberäumen nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich. Um Konflikte in der Nachbarschaft kümmert sich die ABZ-Mieterberatung und nicht die Ombudsstelle Temis.

Wie erreiche ich die Ombudsstelle für Vermietungsfragen?

Die Ombudsstelle ist an Werktagen von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar: 052 550 05 54, temis@temis.ch.

Detaillierte Informationen:

Cynthia Grasso

Mag Menschen, Bücher und Natur. Leitet die Kommunikation der ABZ.

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