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Wohnen bei uns
Bezahlbar, gemeinschaftlich und ökologisch

Freie Mietobjekte

Möchten Sie bei der ABZ einziehen? Freie Wohnungen, Gewerberäume und Ateliers schreiben wir nur online aus. Damit Sie nichts verpassen, abonnieren Sie am besten unseren Newsletter. Dann kommen unsere Inserate automatisch in Ihr Postfach, sobald wir sie veröffentlichen. Wie Sie sich bewerben können, erklären wir unten bei den häufigen Fragen.

Newsletter

Häufige Fragen

    1. Newsletter mit Wohnungsinseraten abonnieren.
    2. Ein passendes Inserat öffnen, auf «jetzt bewerben» klicken, Bewerbung ausfüllen.
    3. Mit etwas Glück werden Sie zur Besichtigung eingeladen. Sie erhalten eine E-Mail mit weiteren Infos und eine Ansprechperson.

    Ein Telefonanruf oder eine E-Mail an uns bringt nichts, diese Zeit können Sie und wir besser nutzen.

    Die besten Chancen haben Sie bei Neubauten: Schauen Sie sich unsere Bauprojekte an und bewerben Sie sich, sobald die Wohnungen hier auf dieser Seite ausgeschrieben sind. Auch darauf wird Sie unser Newsletter hinweisen.

  • Freie Wohnungen schreiben wir nur auf unserer Website aus. Wer die Wohnungsinserate abonniert, erhält eine E-Mail, sobald eine freie Wohnung ausgeschrieben wird.

    Freie Wohnungen bleiben mindestens 24 Stunden auf unserer Website ausgeschrieben. Hier können Sie sich auf die Wohnung bewerben: Wenn Sie beim Inserat den Link «Jetzt bewerben» anklicken, kommen Sie zu unserem elektronischen Fragebogen. Füllen Sie ihn aus.

    Sofern sich auf die freie Wohnung keine ABZ-Mitglieder bewerben, werden aus den Bewerbungen per Zufallsgenerator 15 Personen ausgewählt, die an die Wohnungsbesichtigung eingeladen werden. Jetzt beantworten wir auch gerne Ihre Fragen: Mit der Einladung zur Besichtigung erhalten Sie eine Ansprechperson.

    Wenn Sie an die Besichtigung kommen, können Sie sich mit einem ausführlichen elektronischem Fragebogen auf die Wohnung bewerben. Hier werden Dokumente wie Lohnausweis, Steuererklärung und Betreibungsregisterauszug als PDF verlangt – halten Sie diese bereit.

    Von allen Bewerbungen wählt die ABZ anhand der Vermietungsrichtlinien die passenden neuen Mieter/innen aus.

  • Wenn eine Siedlung bald erneuert wird, so vermieten wir freie Wohnungen dort nur noch befristet.

    Wenn wir alte Wohnungen sanieren oder durch Neubauten ersetzen, brauchen unsere Mitglieder eine Ausweichwohnung. Darum vermieten wir auch gewisse Wohnungen in anderen Siedlungen befristet. So können wir sicherstellen, dass diese Wohnungen frei sind, wenn sie gebraucht werden.

    Wer befristet in einer ABZ-Wohnung wohnt, wird nicht ABZ-Mitglied und hat keinen Anspruch auf eine Anschlusslösung nach Ende des befristeten Mietvertrags.

Warum in der ABZ leben?

Eine Wohnbaugenossenschaft wie die ABZ ist anders als normale Immobilienvermieter: Unsere Mitglieder profitieren von fairen Mieten sowie einem hohen Kündigungsschutz. Sie leben in einer angenehmen Nachbarschaft mit gemeinschaftlichen Aussenräumen und ökologischen Anlagen.

Mitglied werden

Mitglied unserer Genossenschaft werden Sie durch einen unbefristeten Mietvertrag. Damit übernehmen Sie auch Verantwortung: Sie können nun mitbestimmen, was in Ihrer Siedlung und in der ABZ angepackt werden soll, und aktiv dabei mithelfen. Zum Beispiel bei der Mieterjahresversammlung, in der Obstbaumgruppe oder in der Siedlungskommission.

Anteilkapital zeichnen

Unsere Mitglieder beteiligen sich auch finanziell mit einem Anteilkapital an der Genossenschaft. Die Höhe des Anteilkapitals richtet sich nach der Wohnungsgrösse:

  • 1,5-Zimmer-Wohnung: 3500 CHF
  • 2,5-Zimmer-Wohnung: 4500 CHF
  • 3,5-Zimmer-Wohnung: 5500 CHF
  • 4,5-Zimmer-Wohnung: 6500 CHF
  • 5,5-Zimmer-Wohnung: 7500 CHF
  • 6,5-Zimmer-Wohnung: 8500 CHF

Paare oder Wohngemeinschaften können das Anteilkapital auf die Lebens- oder Wohnpartner/innen verteilen. Der Mindestanteil pro Mitglied beträgt 1500 CHF, er muss bis zum Datum der Wohnungsübergabe einbezahlt sein. Nach Ihrem Auszug erhalten Sie das Geld zurück, wenn alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis erfüllt sind.

  • 168
    SIKO-Mitglieder
  • 42
    Gemeinschafts­räume
  • 1925
    Bäume
  • 9
    Gästezimmer
  • 58
    Siedlungen
  • 5160
    Wohnungen

Welche Kriterien hat die ABZ?

Wir sorgen für eine ausgeglichene Zusammensetzung und gute Durchmischung in unseren Siedlungen. In der ABZ wohnen Jung und Alt, Menschen aus vielen Ländern, mit den verschiedensten Ausbildungen und Berufen, Familien, Alleinerziehende, Paare, Singles und Wohngemeinschaften.

Einkommen und Engagement

Unsere preisgünstigen Wohnungen sollen vor allem Menschen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen zugutekommen. Zudem bevorzugen wir Mieter/innen, die am Siedlungsleben interessiert sind und dieses aktiv mitgestalten wollen, zum Beispiel als Mitglied der Siedlungskommission.

Sparsamer Flächenverbrauch

Wie viele Personen in unseren Wohnungen mindestens wohnen, ist genau geregelt:

  • 1 bis 2,5 Zimmer: mindestens 1 Person
  • 3 bis 3,5 Zimmer: mindestens 2 Personen
  • 4 bis 4,5 Zimmer: mindestens 3 Personen
  • 5 bis 5,5 Zimmer: mindestens 4 Personen
  • 6 bis 6,5 Zimmer: mindestens 5 Personen

Wenn Sie sich auf eine freie Wohnung bewerben, müssen Sie sich an unsere Belegungsvorschriften halten: Die Mindestbelegung wird im Mietvertrag festgehalten. Damit garantieren wir einen sparsamen Verbrauch unserer Wohnflächen. Und so kommen unsere Wohnungen möglichst vielen Menschen zugute.

Befristete Mietverträge

Wir vermieten gewisse Wohnungen befristet, damit wir grosse bauliche Erneuerungen oder Ersatzneubauten planen können. Mieter/innen mit befristeten Verträgen werden nicht Mitglied der ABZ. Sie hinterlegen eine Mietzinskaution in der Höhe von drei Monatsmieten.

Keine Warteliste

Wir führen keine Warteliste. Wenn Sie sich für eine Wohnung in der ABZ interessieren, abonnieren Sie am besten unseren Newsletter: Er kommt automatisch in Ihr Postfach, sobald wir ein neues Wohnungsinserat veröffentlichen.